Beschluss (EU) 2023/2819 der Europäischen Zentralbank vom 7. Dezember 2023 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/138 (EZB/2020/4) (EZB/2023/32)
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Art. 4 32023D2819
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