Erwägungsgrund 4 32024D2998
Der Beitritt Georgiens erfordert eine Anpassung der in Titel II des Übereinkommens vorgesehenen Bürgschaftsurkunden sowie die Einfügung bestimmter technischer Begriffe in georgischer Sprache in das Übereinkommen.
Der Beitritt Georgiens erfordert eine Anpassung der in Titel II des Übereinkommens vorgesehenen Bürgschaftsurkunden sowie die Einfügung bestimmter technischer Begriffe in georgischer Sprache in das Übereinkommen.