Erwägungsgrund 6 32024D2998
Da der Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-CTC eine Änderung des Übereinkommens zur Folge haben wird, sollte er nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Da der Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-CTC eine Änderung des Übereinkommens zur Folge haben wird, sollte er nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.