Erwägungsgrund 8 32025D1948BESCHLUSS (EU) 2025/1948 DES RATES vom 18. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC und in dem mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-CTC in Bezug auf die Annahme von Beschlüssen über die Einladung an die Republik Moldau und Montenegro, diesen Übereinkommen beizutreten, und in Bezug auf den Erlass von Beschlüssen zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren infolge des Beitritts der Republik Moldau und Montenegros zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Die Übereinkommen gewährleisten effiziente Grenzformalitäten zwischen der Republik Moldau bzw. Montenegro und den Vertragsparteien der Übereinkommen.
Art. 1 32024D3029Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss…
Erwägungsgrund 102 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern ist von entscheidender Bedeutung, um das reibungslose Funktionieren der Zollvorgänge, die Erleichterung des…
Erwägungsgrund 4 32016D1231BESCHLUSS (EU) 2016/1231 DES RATES vom 18. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss über den Antrag Georgiens auf Beitritt als Vertragspartei zu dem Übereinkommen zu vertreten ist
Georgien hat ein Freihandelsabkommen mit zwei Vertragsparteien des Übereinkommens — der Union und der Republik Türkei — geschlossen und erfüllt damit die…