Art. 47 32024D3080
Um bestimmte Aufgaben zu erfüllen und besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden, die von einer von der Kommission eingerichteten Dienststelle nicht optimal behandelt werden können, kann der Präsident spezifische Funktionen oder Strukturen einrichten, z. B. Taskforces, die das Fachwissen verschiedener Dienststellen bündeln.
Der Präsident legt deren Mandat, Zusammensetzung, Dauer, das zuständige Mitglied der Kommission, die Ebene, auf der die Funktion des Leiters der betreffenden Struktur angesiedelt wird, sowie die administrative Zuordnung der Funktion oder der spezifischen Struktur fest.In einem Beschluss der Kommission können die Bedingungen für die Durchführung festgelegt werden, insbesondere in Bezug auf die Ressourcen und die Arbeitsweise der betreffenden spezifischen Funktion oder Struktur.