Erwägungsgrund 7 32024D3080
Aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird diese Geschäftsordnung folgende Bestimmungen nicht mehr als Anhänge enthalten: i) den Kodex für gute Verwaltungspraxis in den Beziehungen der Bediensteten der Europäischen Kommission zur Öffentlichkeit, ii) die Kommissionsbestimmungen zur Einrichtung des allgemeinen Frühwarnsystems ARGUS und iii) die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft.