Art. 8 Abs. 2 32024D3081BESCHLUSS (EU) 2024/3081 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 über Transparenzmaßnahmen in Bezug auf Treffen zwischen Mitgliedern der Kommission und Interessenvertretern und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/839/EU, Euratom
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 9 Abs. 2 32024D3082BESCHLUSS (EU) 2024/3082 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 über Transparenzmaßnahmen in Bezug auf Treffen zwischen Bediensteten der Kommission in Führungspositionen und Interessenvertretern und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/838/EU, Euratom
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D3083BESCHLUSS (EU) 2024/3083 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung des Kodex für gute Verwaltungspraxis in den Beziehungen der Bediensteten der Europäischen Kommission zur Öffentlichkeit
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 22 32021D2084BESCHLUSS (EU) 2021/2084 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2021 über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten europäischen Partnerschaft für Metrologie
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 32024D2830BESCHLUSS (EU) 2024/2830 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/911 zu den TARGET-EZB-Bedingungen (EZB/2022/22) (EZB/2024/30)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.