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Es ist angezeigt, dass Euratom ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen des ECV und des Protokolls sowie über die vorgeschlagenen Klarstellungen und Beschlüsse in der Energiechartakonferenz nicht ausübt. Es ist auch angezeigt, für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit Euratoms fallen, den von den Mitgliedstaaten, die gemeinsam handelnde Vertragsparteien sind, zu vertretende Standpunkt festzulegen. Dieser Standpunkt gilt unbeschadet der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Euratom und den Mitgliedstaaten. Dieser Standpunkt ergänzt den in dem Beschluss (Euratom) 2024/1645 des Rates festgelegten Standpunkt.
Es ist angezeigt, dass Euratom ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft in der Energiechartakonferenz nicht ausübt…
Es ist angezeigt, dass die Union ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen des ECV und des Protokolls sowie über die vorgeschlagenen…
Gemäß Artikel 36 Absatz 7 des Vertrags über die Energiecharta (ECV) übt Euratom ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen von und…
Es ist angezeigt, dass die Union ihr Stimmrecht bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft in der Energiechartakonferenz nicht…
Gemäß Artikel 36 Absatz 7 des Vertrags über die Energiecharta (im Folgenden „Übereinkunft“) übt Euratom bei der Abstimmung über die vorgeschlagenen Änderungen…
Die von den vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft erfassten Bereiche fallen weitgehend in die ausschließliche Zuständigkeit Euratoms. Die Mitgliedstaaten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.