Erwägungsgrund 6 32026D1138BESCHLUSS (EU) 2026/1138 DES RATES vom 18. Mai 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Union und der Entwicklungsbank des Europarates über die Bedingungen für die Mitgliedschaft der Union
Damit die Mitglieder des Rates ausreichend Zeit haben, sich angemessen auf die Beratungen der Arbeitsgruppe über die bevorstehenden Verhandlungen über das…
Erwägungsgrund 5 32024D3124Die Union sollte für Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, an den Verhandlungen über die Überarbeitung des Göteborg-Protokolls teilnehmen.
Erwägungsgrund 6 32016D1232BESCHLUSS (EU) 2016/1232 DES RATES vom 18. Juli 2016 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf den Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Es ist wichtig, regelmäßige und förmliche Konsultationen mit den Mitgliedstaaten durchzuführen und ihre Standpunkte zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 9 32017D0684BESCHLUSS (EU) 2017/684 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich, und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Während der Verhandlung über ein zwischenstaatliches Abkommen sollte die Kommission die Möglichkeit haben, den betreffenden Mitgliedstaat zu beraten, wie sich…
Erwägungsgrund 8 32017D0684BESCHLUSS (EU) 2017/684 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich, und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Um jeder Nichteinhaltung des Unionsrechts vorzubeugen und um die Transparenz zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten die Kommission so bald wie möglich über…
Erwägungsgrund 4 32026D0183BESCHLUSS (EU) 2026/183 DES RATES vom 9. Januar 2026 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits
Die Kommission sollte den Rat vollumfänglich und rechtzeitig über ihre Absicht, bilaterale Schutzmaßnahmen zu erlassen, unterrichten, um einen sinnvollen…