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Mit Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2022/1448 wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union Änderungen des Durchführungsprotokolls zu genehmigen, die von dem mit Artikel 14 des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei eingesetzten Gemischten Ausschuss gemäß den im Anhang des genannten Beschlusses festgelegten Verfahren und Bedingungen angenommen wurden.
Gemäß den Bedingungen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den gemäß Artikel 13 des…
Gemäß Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei kann der Gemischte Ausschuss Änderungen des…
Durch Artikel 13 des Fischereiabkommens wird ein mit der Überwachung der Durchführung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Gemäß Artikel 13…
Gemäß dem Verfahren und den Bedingungen des Anhangs dieses Beschlusses wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die Änderungen des Protokolls zu…
Mit Artikel 12 des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der…
Gemäß den im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Verfahren und Bedingungen wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union Änderungen des Protokolls zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.