Erwägungsgrund 2 32019D0441
Die Geltungsdauer des letzten Protokolls zur Durchführung des Abkommens und zur Festlegung der in diesem Abkommen vorgesehenen Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung ist am 14. Juli 2018 abgelaufen.
Die Geltungsdauer des letzten Protokolls zur Durchführung des Abkommens und zur Festlegung der in diesem Abkommen vorgesehenen Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung ist am 14. Juli 2018 abgelaufen.