§ 3 Abs. 3 RegKSGGesetz Nr. 1854 zur Einrichtung einer Regulierungskammer für das Saarland (RegKSG) Vom 11. Februar 2015[1]
Die Regulierungskammer für das Saarland gibt sich eine Geschäftsordnung, in der Näheres zur Organisation und ergänzend zu § 55 Absatz 1 Satz 1 des…
Erwägungsgrund 5 32015D0178BESCHLUSS (EU) 2015/178 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 306 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der GA-Unterausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 2 32020D0619BESCHLUSS (EU) 2020/619 DES RATES vom 30. April 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem gemäß Artikel 18 des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
Der gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) gibt sich…
Art. 3 Abs. 3 32006D0067BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und 2 zu dem Assoziationsabkommen (2006/67/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 37 Abs. 3 32004R0601Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 7 Abs. 3 32006R0266VERORDNUNG (EG) Nr. 266/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Februar 2006 zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Staaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.