Art. 2 32024D3246BESCHLUSS (EU) 2024/3246 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Anerkennung intelligenter Fahrtenschreiber zur Durchsetzung des Abkommens und die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten für intelligente Fahrtenschreiber durch die Europäische Kommission für die Ukraine zu vertreten ist
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32024D3217BESCHLUSS (EU) 2024/3217 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe und in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf das Mandat der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu vertreten ist
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32015D0765BESCHLUSS (EU) 2015/765 DES RATES vom 7. Mai 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32015D0710BESCHLUSS (EU) 2015/710 DES RATES vom 21. April 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 1 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32013D0455BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juli 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über die Anwendung bestimmter Rechtsakte der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Fürstentums Monaco eingesetzten Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkts (2013/455/EU)
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32011D0129BESCHLUSS DES RATES vom 13. September 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, eingesetzt durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007, bezüglich der Beschlussfassung des Gemischten Ausschusses über die Anpassung von Artikel 1 des Anhangs I des Abkommens (2011/129/EU)
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.