Erwägungsgrund 1 32024D0394
Mit dem Beschluss 98/416/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden „GFCM-Übereinkommen“) beigetreten. Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Malta, Rumänien, Slowenien, Spanien und Zypern sind ebenfalls Vertragsparteien des GFCM-Übereinkommens.