Erwägungsgrund 2 32024D0394
Die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) erlässt Maßnahmen, die die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen sowie die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur im Anwendungsbereich der GFCM sicherstellen sollen. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden.