Erwägungsgrund 1 32024D0395
Mit dem Beschluss (EU) 2015/2437 des Rates schloss die Europäische Union das Übereinkommen über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „CSBT-Übereinkommen“), mit dem die Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) eingesetzt wurde.