Erwägungsgrund 7 32024D0395
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in den Sitzungen der erweiterten Kommission für den Zeitraum 2024-2028 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Erhaltungs- und Durchsetzungsmaßnahmen der CCSBT für die Union bindend sein und den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich beeinflussen können, insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1005/2008 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates.