Erwägungsgrund 8 32024D0396
Dieser Beschluss sollte angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in den kiribatischen Gewässern und der Notwendigkeit, den Zeitraum, bis diese Tätigkeiten wieder aufgenommen werden können, so kurz wie möglich zu halten, möglichst bald in Kraft treten. —