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Die von den zuständigen Behörden zu erhebenden Vergleichsinformationen wurden von der EBA in den Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2022/06) sowie in den Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2022/08) weitergehend harmonisiert und präzisiert. Die Leitlinien EBA/GL/2022/06 und EBA/GL/2022/08 der EBA sehen vor, dass die zuständigen Behörden, wenn die Verantwortung für die Aufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt, die Datenerhebung untereinander koordinieren und sich gegenseitig die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass für jeden Mitgliedstaat nur ein Datensatz erhoben und der EBA gemeldet wird .
Die zuständigen Behörden erheben die gemäß den Offenlegungskriterien nach Artikel 450 Absatz 1 Buchstaben g, h, i und k der Verordnung (EU) Nr. 575/2013…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden die gemäß Artikel 51 Absatz 1 Buchstaben c und d der Verordnung (EU) 2019/2033 offengelegten…
Die Leitlinien EBA/GL/2022/06 und EBA/GL/2022/08 der EBA enthalten eine ausführliche Beschreibung der Daten, die den zuständigen Behörden zum Zweck des…
Gemäß Artikel 75 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2013/36/EU müssen die zuständigen Behörden der EBA die erforderlichen Daten zu Vergütungspraktiken und dem…
Gemäß Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die gemäß den…
Am 18. Dezember 2023 erließ die EBA Leitlinien zum Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität, einschließlich Diversitätsstrategien und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.