Erwägungsgrund 2 32023D0577
In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Dezember 2022 wies der Europäische Rat erneut auf die globale Dimension der Fazilität hin und begrüßte die im Rat am 12. Dezember 2022 erzielte Einigung zur Gewährleistung ihrer finanziellen Tragfähigkeit.