Art. 2 32024D0593BESCHLUSS (EU) 2024/593 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Februar 2024 über die Ermächtigung Frankreichs zur Aushandlung eines bilateralen Abkommens mit Algerien über die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen
Frankreich führt die Verhandlungen in Abstimmung mit der Kommission. Frankreich erstattet der Kommission regelmäßig Bericht über die aufgrund dieses Beschlusses…
Erwägungsgrund 9 32024D0592Da die Mehrzahl der im Entwurf des Abkommens zwischen Frankreich und Algerien zu regelnden Angelegenheiten in die Zuständigkeit der Union fällt, sollte…
Erwägungsgrund 9 32024D0593BESCHLUSS (EU) 2024/593 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Februar 2024 über die Ermächtigung Frankreichs zur Aushandlung eines bilateralen Abkommens mit Algerien über die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen
Da die Mehrzahl der im Entwurf des Abkommens zwischen Frankreich und Algerien zu regelnden Angelegenheiten in die Zuständigkeit der Union fällt, sollte…
Art. 5 Abs. 3 32024D0867BESCHLUSS (EU) 2024/867 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 zur Ermächtigung der Französischen Republik zur Aushandlung, zur Unterzeichnung und zum Abschluss einer internationalen Vereinbarung über die in der festen Ärmelkanal-Verbindung geltenden Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen
Die Französische Republik berichtet der Kommission regelmäßig über alle Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich zu Änderungen der Vereinbarung und ersucht…
Art. 3 32024D0867BESCHLUSS (EU) 2024/867 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 zur Ermächtigung der Französischen Republik zur Aushandlung, zur Unterzeichnung und zum Abschluss einer internationalen Vereinbarung über die in der festen Ärmelkanal-Verbindung geltenden Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen
Die Französische Republik berichtet der Kommission regelmäßig über die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über die Vereinbarung und ersucht die…