Erwägungsgrund 1 32024D0630
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 82/461/EWG des Rates geschlossen und ist am 1. November 1983 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 82/461/EWG des Rates geschlossen und ist am 1. November 1983 in Kraft getreten.