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Der Vorschlag zur Aufnahme der Art Carcharias taurus in Anhang I des Übereinkommens würde eine Änderung des Unionsrechts erfordern, da das derzeitige Schutzniveau in der Union die Anforderungen des Artikels III Absatz 5 des Übereinkommens nicht erfüllt. Ist eine solche Änderung des Unionsrechts nicht innerhalb des Zeitraums von 90 Tagen nach Artikel XI Absatz 6 des Übereinkommens in Kraft getreten, so sollte die Kommission im Namen der Union einen Vorbehalt gemäß Artikel XI Absatz 6 des Übereinkommens hinsichtlich der Aufnahme dieser Art in Anhang I des Übereinkommens einlegen —
Die Aufnahme der Art Carcharias taurus in Anhang I des Übereinkommens wird unterstützt; ist vor dem Ende des Zeitraums von 90 Tagen nach Artikel XI Absatz 6 des…
Die Gemeinsame Fischereipolitik der Union und die Regulierung der Fischerei durch die zuständigen regionalen Fischereiorganisationen bieten der Union die…
Die Union hat Vorschläge zur Aufnahme der Art Tetrax tetrax in Anhang I des Übereinkommens und der Art Galeorhinus galeus, Tetrax tetrax und Sphyrna zygaena in…
Die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagene Änderung der Tabelle 1 der Anlage 3 des Abkommens, die in dem Entwurf der Entschließung 9.1 der Versammlung der…
Die Art Cetorhinus maximus, die in Anhang I des Übereinkommens aufgeführt ist und gegenüber deren Aufnahme die Union bislang einen Vorbehalt angebracht hatte,…
Hinsichtlich der Änderungen von Anhang I des Übereinkommens, die lediglich die Aufnahmen von Rechtsvorschriften der Union in diesen Anhang betreffen und von dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.