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Die Änderung des Anhangs X des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits, die im Beschlussentwurf des Unterausschusses für geografische Angaben enthalten ist, wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Beschlussentwurf des Unterausschusses für geografische Angaben ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt.
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen…
Der nach Artikel 240 des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und…
Der Abschluss des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren…
Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.