Erwägungsgrund 2 32020D0787
Hauptgrund für diesen beim Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union eingeführten Übergangszeitraum war die Notwendigkeit, die sozioökonomischen Bedingungen für die Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten nach Einführung des Binnenmarkts und dem Übergang zur Gemeinsamen Agrarpolitik in Kroatien zu erhalten. Mit dem Übergangszeitraum sollte insbesondere Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen einer Liberalisierung des Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen auf den Agrarsektor Rechnung getragen werden. Hintergrund waren die erheblichen Unterschiede bei den Grundstückspreisen und der Kaufkraft der Landwirte in Kroatien im Vergleich zu Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich (nachstehend „EU-15“). Der Übergangszeitraum sollte außerdem Folgendes ermöglichen: i) leichtere Rückgabe und Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen, ii) Grundbuch- und Katasterbereinigung und Regelung von Eigentumsrechten, iii) Minenräumung auf landwirtschaftlichen Flächen. In ihrem Bericht vom 8. Mai 2017 zur Überprüfung der im Vertrag über den EU-Beitritt Kroatiens von 2011 vorgesehenen Übergangsmaßnahmen für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen (nachstehend „Halbzeitüberprüfung“) hat die Kommission bereits betont, wie wichtig es sei, die vorgenannten Ziele bis zum Ende des Übergangszeitraums zu verwirklichen.