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Auf ihrer ersten Tagung am 8. März 2024 wird die Aufsichtsbehörde, die gemäß Artikel XII des Protokolls von Luxemburg errichtet wurde (im Folgenden „Aufsichtsbehörde“), voraussichtlich unter anderem ihre Satzung und ihre Geschäftsordnung, eine Vereinbarung zwischen der Aufsichtsbehörde und der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) über die Funktionen des Sekretariats der Aufsichtsbehörde sowie andere Akte im Zusammenhang mit der Errichtung und Funktionsweise des Internationalen Registers für rollendes Eisenbahnmaterial (im Folgenden „Internationales Register gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe d des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (im Folgenden „Übereinkommen von Kapstadt“), insbesondere die Registerordnung und Verfahren des Internationalen Registers und die im Rahmen des Binnenverkehrsausschusses der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa entwickelten Musterregeln für die dauerhafte Identifizierung von rollendem Eisenbahnmaterial (im Folgenden „Musterregeln“), annehmen.
Auf ihrer zweiten Tagung am 23. April 2025 wird die gemäß Artikel XII des Protokolls von Luxemburg eingerichtete Aufsichtsbehörde (im Folgenden…
Die zweite Tagung der Aufsichtsbehörde des am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an…
Gemäß Artikel 17 des Übereinkommens von Kapstadt und Artikel XII des Protokolls von Luxemburg sorgt die Aufsichtsbehörde für die Errichtung des Internationalen…
Die 1. Tagung der Aufsichtsbehörde des am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an…
Das Protokoll von Luxemburg muss sich auf ein klares Identifizierungs- und Kennzeichnungssystem für rollendes Eisenbahnmaterial stützen, das auf internationalen…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zweiten Tagung der Aufsichtsbehörde, die gemäß dem am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokoll zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.