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Auf ihrer zweiten Tagung am 23. April 2025 wird die gemäß Artikel XII des Protokolls von Luxemburg eingerichtete Aufsichtsbehörde (im Folgenden „Aufsichtsbehörde“) voraussichtlich unter anderem ihre Satzung und ihre Geschäftsordnung überarbeiten und die Musterregeln für die dauerhafte Identifizierung von rollendem Eisenbahnmaterial, die im Rahmen des Binnenverkehrsausschusses der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa entwickelt wurden (im Folgenden „Musterregeln“), in der am 13. November 2024 geänderten Fassung (Revision 2) genehmigen.
Auf ihrer ersten Tagung am 8. März 2024 wird die Aufsichtsbehörde, die gemäß Artikel XII des Protokolls von Luxemburg errichtet wurde (im Folgenden…
Die zweite Tagung der Aufsichtsbehörde des am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an…
Die dritte Tagung der Aufsichtsbehörde des am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an…
Das Protokoll von Luxemburg muss sich auf ein klares Identifizierungs- und Kennzeichnungssystem für rollendes Eisenbahnmaterial stützen, das auf internationalen…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zweiten Tagung der Aufsichtsbehörde, die gemäß dem am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokoll zum…
Die 1. Tagung der Aufsichtsbehörde des am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommenen Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.