Erwägungsgrund 1 32025D0853
Die Union hat das am 23. Februar 2007 in Luxemburg angenommene Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (im Folgenden „Übereinkommen von Kapstadt“) betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials (im Folgenden „Protokoll von Luxemburg“) mit dem Beschluss 2014/888/EU des Rates genehmigt und den Status einer Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration im Rahmen des Protokolls erworben.