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Um sein Ziel zu erreichen, muss sich das Protokoll von Luxemburg auf ein klares Identifizierungs- und Kennzeichnungssystem für rollendes Eisenbahnmaterial stützen, das auf internationalen Normen beruht. Die geplanten Musterregeln schaffen einen Rahmen für die Zuweisung der URVIS-Kennung und ihre Anbringung an rollendem Eisenbahnmaterial. Gemäß den Musterregeln erfolgt die Anbringung der URVIS-Kennung zusätzlich zu einem etwaigen anderen bestehenden Kennzeichnungssystem wie dem System gemäß dem Beschluss 2012/757/EU. Die Musterregeln stehen nicht im Widerspruch zum Rechtsrahmen der Union. Daher ist es angezeigt, ihre Annahme durch die Aufsichtsbehörde zu unterstützen —
Das Protokoll von Luxemburg muss sich auf ein klares Identifizierungs- und Kennzeichnungssystem für rollendes Eisenbahnmaterial stützen, das auf internationalen…
Gemäß Artikel 17 des Übereinkommens von Kapstadt und Artikel XII des Protokolls von Luxemburg sorgt die Aufsichtsbehörde für die Errichtung des Internationalen…
Das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials…
Das Protokoll zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials (im…
Auf ihrer ersten Tagung am 8. März 2024 wird die Aufsichtsbehörde, die gemäß Artikel XII des Protokolls von Luxemburg errichtet wurde (im Folgenden…
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.