Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32025D0507BESCHLUSS (EU) 2025/507 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. März 2025 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2024 (EZB/2025/8)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 651 368 183 EUR;
Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32023D0656BESCHLUSS (EU) 2023/656 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. Februar 2023 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2022 (EZB/2023/2)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 566 725 313 EUR;
Anhang 1 32024D0871Berechnung des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023
(EUR) Bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen Weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende…
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32022D0514BESCHLUSS (EU) 2022/514 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. März 2022 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021 (EZB/2022/7)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 31 377 783 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32018D0012BESCHLUSS (EU) 2018/667 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. April 2018 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2018 (EZB/2018/12)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 428 485 342 EUR,