Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32026D0567BESCHLUSS (EU) 2026/567 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 5. März 2026 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2025 (EZB/2026/7)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 30 934 879 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32021D0490BESCHLUSS (EU) 2021/490 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. März 2021 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 (EZB/2021/8)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 37 788 285 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32024D0871BESCHLUSS (EU) 2024/871 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. März 2024 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023 (EZB/2024/8)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 27 234 696 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32022D0514BESCHLUSS (EU) 2022/514 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. März 2022 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021 (EZB/2022/7)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 31 377 783 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32023D0656BESCHLUSS (EU) 2023/656 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. Februar 2023 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2022 (EZB/2023/2)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 566 725 313 EUR;