Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32025D0507BESCHLUSS (EU) 2025/507 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. März 2025 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2024 (EZB/2025/8)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 651 368 183 EUR;
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32021D0490BESCHLUSS (EU) 2021/490 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. März 2021 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 (EZB/2021/8)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 37 788 285 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32019D0010BESCHLUSS (EU) 2019/685 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. April 2019 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2019 (EZB/2019/10)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 51 823 349 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32024D0871BESCHLUSS (EU) 2024/871 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. März 2024 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023 (EZB/2024/8)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 27 234 696 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32023D0656BESCHLUSS (EU) 2023/656 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. Februar 2023 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2022 (EZB/2023/2)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 566 725 313 EUR;