Erwägungsgrund 5 32024D0956
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 27. Oktober 2023 zu ermöglichen —
Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 27. Oktober 2023 zu ermöglichen —