Beschluss (EU) 2024/990 des Rates vom 20. März 2024 über im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 81. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 108. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen), des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code), des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code) zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte die Änderungen des LSA-Codes unterstützen, da mit ihnen die Sicherheit im Seeverkehr durch Anpassung der Absenkgeschwindigkeit von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten für Fahrgastschiffe, die Gewährleistung eines angemessenen Verhaltens von Rettungswesten im Wasser für die Sicherheit von Seeleuten und die Erhöhung der Sicherheitsstandards für Einzelläufer- und -hakensysteme mit unter Last auslösefähigen Haken durch Aufhebung der in Absatz 4.4.7.6.17 vorgesehenen Ausnahmen des LSA-Codes erhöht wird.
Erwägungsgrund 11 32024D0990
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