Beschluss (EU) 2024/990 des Rates vom 20. März 2024 über im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 81. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 108. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen), des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code), des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code) zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte die Änderungen der Kapitel II-1, II-2 und V des SOLAS-Übereinkommens unterstützen, da mit diesen Änderungen die Sicherheit maßgeblich verbessert wird, indem sichergestellt wird, dass alle neuen Schiffe mit Ausnahme von Tankschiffen, jedoch einschließlich Fahrgastschiffen, ab einer Bruttoraumzahl von 20000 über eine geeignete Ausrüstung für das Abschleppen in Notfällen verfügen, sowie allgemein die Standards für die Brandsicherheit von Fahrgastschiffen, einschließlich Ro-Ro-Fahrgastschiffen, und die Sicherheit der Verwendung von ölhaltigen Brennstoffen auf Fahrgastschiffen verbessert werden. Zudem wird mit diesen Änderungen die Bearbeitung von Meldungen über den Verlust von Containern gemäß den rechtlichen Verpflichtungen vereinfacht, eine Meldepflicht des Flaggenstaates an die IMO eingeführt, die Sicherheit der Schifffahrt erhöht und Umweltverschmutzung vorgebeugt.
Erwägungsgrund 8 32024D0990
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