Erwägungsgrund 5 32024D0998
Bei den Verhandlungen über Bestimmungen zur besonderen und differenzierten Behandlung — auch vor dem Hintergrund der Gespräche über einige Vorschläge der G90 (Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean) zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen und zu technischen Handelshemmnissen sowie über Vorschläge der Afrikanischen Gruppe zum politischen Handlungsspielraum für industrielle Entwicklung in Bereichen wie Subventionen, handelsbezogene Investitionsmaßnahmen und Technologietransfer im Rahmen der handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums — wurden Fortschritte erzielt, indem insbesondere bestehende Bestimmungen für die LDC und für bestimmte Entwicklungsländer präzisiert wurden. Angesichts der Bedeutung der Frage sollte die Union die einvernehmlichen Ergebnisse unterstützen.