Erwägungsgrund 7 32024D0998
Bei den Verhandlungen über das Arbeitsprogramm im Bereich des elektronischen Handels und die Verlängerung des Moratoriums über Zölle auf elektronische Übertragungen wurden Fortschritte erzielt; dies könnte dazu führen, dass die gegenwärtige Praxis, keine Zölle auf elektronische Übertragungen zu erheben bis zur 14. Ministerkonferenz der WTO oder bis zum 31. März 2026 — je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt —, beibehalten wird. Das Moratorium und das Arbeitsprogramm laufen an diesem Tag aus. Die Union sollte das einvernehmliche Ergebnis unterstützen —