Erwägungsgrund 4 32025D1096
Am selben Tag hat der Rat in einer Erklärung ausgeführt, dass die Benennungen für Sanktionen im Zusammenhang mit dem al-Assad-Regime, dem Chemiewaffensektor und dem illegalen Drogenhandel beibehalten werden sollten. Ferner erklärte der Rat, dass er auf der Grundlage einer aufmerksamen Beobachtung der Lage im Land fortlaufend prüfen werde, ob die Sanktionsaussetzungen weiterhin angemessen sind, und er wird die von Syrien unternommenen Schritte für einen alle Seiten einschließenden Übergang im Einklang mit den Erklärungen der Übergangsführung prüfen, einschließlich der Rechenschaftspflicht für die Verbrechen des al-Assad-Regimes und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Syrerinnen und Syrer ohne jegliche Unterscheidung sowie der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts. Der Rat forderte, die Einmischung im Land durch destabilisierende ausländische Akteure zu beenden, und ruft dabei erneut zur Achtung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Einheit Syriens auf.