Erwägungsgrund 8 32025D1096
Trotz des Zusammenbruchs des al-Assad-Regimes und der Einrichtung der Übergangsführung ist die Lage in Syrien nach wie vor instabil und das al-Assad-Netzwerk, das sich über Syrien und darüber hinaus erstreckt, wurde noch nicht zur Rechenschaft gezogen und kann nicht als aufgelöst betrachtet werden. Es besteht nach wie vor ein glaubhaftes Risiko einer Destabilisierung und eines möglichen Wiedererstarkens des Einflusses des ehemaligen Regimes, wie die auf eine Untergrabung des Übergangsprozesses zugunsten des al-Assad-Regimes abzielenden Vorfälle, die zu tödlicher Gewalt in der syrischen Küstenregion geführt haben, gezeigt haben. Die in der Liste geführten Personen und Organisationen, die mit dem al-Assad-Regime in Verbindung stehen, üben nach wie vor Macht und Einfluss aus; von ihnen geht die Gefahr einer finanziellen oder anderweitigen Unterstützung weiterer bewaffneter Konflikte aus und sie könnten bei Versuchen, den Übergang umzukehren, eine Rolle spielen. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik brachte in ihrer Erklärung im Namen der Union vom 11. März 2025 ihre tiefe Beunruhigung über die weit verbreitete Gewalt in der syrischen Küstenregion zum Ausdruck und verurteilte die Angriffe der Assad-treuen Milizen auf Sicherheitskräfte, ebenso wie die schrecklichen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich willkürlicher Tötungen, aufs Schärfste und betonte in diesem Zusammenhang, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Wiederholung solcher Verbrechen zu verhindern.