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Nach Artikel 11 Buchstabe d des Übereinkommens kann der Stiftungsrat der Internationalen EU-LAK-Stiftung (im Folgenden „Stiftungsrat“) das Statut der Bediensteten auf der Grundlage eines Vorschlags des Geschäftsführenden Direktors annehmen.
Auf der Grundlage eines Vorschlags des Exekutivdirektors richtet der Verwaltungsrat Folgendes ein: Was die in Unterabsatz 1 Buchstabe a dieses Absatzes…
Änderungen anderer Bestimmungen dieses Statuts, insbesondere solcher über Bezüge, Zulagen und Leistungen der sozialen Sicherheit, werden vom Rat einstimmig auf…
Das Statut der Bediensteten wird die Beschäftigungsbedingungen regeln und die Rechte und Pflichten der Bediensteten der Internationalen EU-LAK-Stiftung…
Der Rat sollte das Statut für unmittelbar von der Europäischen Verteidigungsagentur (im Folgenden „Agentur“) eingestellten Bediensteten, die unter den…
Der Vorstand erlässt im Einvernehmen mit der Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen nach Maßgabe des Artikels 110 des Statuts der Beamten der…
Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.