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Eine beträchtliche Anzahl der Änderungen betrifft Angelegenheiten, für die die Union auf der Grundlage von Artikel 168 Absatz 5 Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Verbindung mit Artikel 6 und Artikel 168 Absatz 1 AEUV für die Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig ist und für die Unionsvorschriften gelten, insbesondere im Bereich schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371. Darüber hinaus betreffen einige der Änderungen Bereiche, die unter das Unionsrecht im Zusammenhang mit der Bereitstellung krisenrelevanter medizinischer Gegenmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2372, dem Schutz der öffentlichen Gesundheit im Falle einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß der Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Freizügigkeit gemäß der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , dem Katastrophenschutz gemäß dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates oder der Entwicklungszusammenarbeit gemäß der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen.
Gemäß Artikel 6 und Artikel 168 Absatz 5 AEUV sollten mit der Tätigkeit der Union im Bereich des Schutzes und der Verbesserung der menschlichen Gesundheit, auch…
In den letzten Jahren hat die Union ihren Rahmen für die Gesundheitssicherheit durch die Annahme mehrerer Rechtsakte erheblich gestärkt, insbesondere durch die…
In Artikel 168 AEUV ist vorgesehen, dass die Union unter uneingeschränkter Wahrung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer…
Gemäß den Artikeln 9 und 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und gemäß Artikel 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen…
Gemäß den Artikeln 9 und 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und gemäß Artikel 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen…
Die Union hat ihre Zuständigkeit nach Artikel 82 Absatz 1 und Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.