Erwägungsgrund 3 32025D1148
Der Beschluss (EU) 2025/222 (EZB/2025/2) sieht eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025 vor, damit die Migration von NB-PSPs, die derzeit als erreichbare BIC-Inhaber oder erreichbare Parteien auf den eigenen Konten der Zentralbanken des Eurosystems registriert sind, durchgeführt werden kann und diese NB-PSPs TARGET-Teilnehmer werden können. Aufgrund der Verschiebung der betreffenden Änderungen der TARGET-Leitlinie ist es erforderlich, diese Übergangsphase zu verlängern. Eine Verlängerung der Übergangsphase bis zum 31. März 2026 wird als sachgerecht und angemessen angesehen, um die Migration bestimmter NB-PSPs zu ermöglichen und den bestehenden Anschluss dieser NB-PSPs im Rahmen der Zahlungsabwicklung auslaufen zu lassen.