Erwägungsgrund 4 32025D1148
Da die Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2025/222 (EZB/2025/2), auf deren Grundlage NB-PSPs Zugang zu TARGET beantragen können, ab dem 16. Juni 2025 gelten, ist es erforderlich, den betreffenden Beschluss vor diesem Datum zu ändern. Aus diesem Grund sollte der vorliegende Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union umgehend in Kraft treten.