Art. 3 32025D1167
Deutschland stellt sicher, dass die DB Cargo AG oder die Deutsche Bahn AG innerhalb der im Umstrukturierungsplan vorgesehenen Fristen oder gegebenenfalls spätestens bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums am 31. Dezember 2026 die im Umstrukturierungsplan der DB Cargo AG enthaltenen Maßnahmen sowie die damit verbundenen Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen vollständig umsetzen.