Art. 4 32025D1167
Deutschland teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses mit, welche Maßnahmen vorgesehen sind oder ergriffen wurden, um dem Beschluss nachzukommen.Danach legt Deutschland der Kommission bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums am 31. Dezember 2026 regelmäßig alle sechs Monate Berichte über die Durchführung des Umstrukturierungsplans vor. In diesen Berichten sind insbesondere der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung der als Eigenbeitrag des begünstigten Unternehmens gebundenen Mittel, etwaige geplante künftige Beihilfen an die DB Cargo AG oder ihre Tochtergesellschaften, einschließlich im Rahmen genehmigter Regelungen, der Stand des Fortschritts bei der Erfüllung der in diesem Beschluss festgelegten Bedingungen, etwaige Abweichungen von den finanziellen oder operativen Zielpfaden des Umstrukturierungsplans, die Eindämmung der Kosten, Kostensenkungen und Gewinnsteigerungen durch die betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen und die von Deutschland oder gegebenenfalls der DB Cargo AG oder der Deutschen Bahn AG geplanten oder ergriffenen Korrekturmaßnahmen anzugeben.