Beschluss (EU) 2025/1240 der Europäischen Zentralbank vom 11. Juni 2025 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/187 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (EZB/2020/8) (EZB/2025/20)
Der Beschluss (EU) 2020/187 (EZB/2020/8) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32025D1240
Erwägungsgrund 3 32025D1240Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen