Erwägungsgrund 1 32025D1240
Durch den Beschluss EZB/2014/40 der Europäischen Zentralbank wurde das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (third covered bond purchase programme — CBPP3) eingeführt. Der Beschluss wurde mit dem Beschluss (EU) 2020/187 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/8) neu gefasst. Das CBPP3 umfasst verschiedene Sicherungen, um zu gewährleisten, dass der Ankauf und das Halten gedeckter Schuldverschreibungen in angemessenem Verhältnis zu seinen Zielen stehen. Diese Sicherungen sollten zudem gewährleisten, dass verbundene Finanzrisiken bei der Ausgestaltung des CBPP3 berücksichtigt werden und unterschiedliche Sichtweisen des Risikomanagements widerspiegeln.