Erwägungsgrund 3 32025D1241
Dementsprechend hat der EZB-Rat am 24. April 2025 beschlossen, die für Wertpapierleihgeschäfte mit vom Eurosystem im Rahmen des CBPP3 und des PEPP gehaltenen gedeckten Schuldverschreibungen geltende Vorschrift zu ändern, um Risikomanagement-Erwägungen Rechnung zu tragen.