Erwägungsgrund 1 32022D2109
Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) wird auf ihrer nächsten Generalversammlung am 4. November 2022 Resolutionen (im Folgenden „Entwurf der OIV-Resolutionen“) prüfen und gegebenenfalls verabschieden. Jene Resolutionen werden Rechtswirkung im Sinne von Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags entfalten.