Erwägungsgrund 1 32025D1267
Die Beziehungen zwischen der Union und der Arabischen Republik Ägypten (im Folgenden „Ägypten“) werden im Rahmen des 2004 in Kraft getretenen Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) ausgebaut. Auf der neunten Tagung des mit dem Assoziierungsabkommen eingerichteten Assoziationsrates EU-Ägypten vom 19. Juni 2022 haben die Union und Ägypten die jüngsten Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten (2021-2027) (im Folgenden „Partnerschaftsprioritäten“) angenommen. Mit den Partnerschaftsprioritäten wird abermals das gemeinsame Ziel bekräftigt, die gemeinsamen Herausforderungen der Union und Ägyptens anzugehen, gemeinsame Interessen zu fördern und die langfristige Stabilität und nachhaltige Entwicklung auf beiden Seiten des Mittelmeers sicherzustellen. Das gemeinsame Bekenntnis zu den universellen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte bleibt die Grundlage der Partnerschaftsprioritäten und kommen auch im Mehrjahresrichtprogramm EU-Ägypten für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden „EU-Ägypten MIP“) zum Ausdruck.